Allgemeine Nutzungsbedingungen von HannoverMachen

§1 Allgemeines
§2 Definitionen
§3 Unsere Leistungen
§4 Registrierung als TeilnehmerIn
§5 Besondere Pflichten des/der InitatorIn
§6 Einstellen von Projekten
§7 Ablauf des Fundings
§8 Einzahlungen
§9 Systemintegrität
§10 Vertragsverhältnis zwischen finanziellem/r UnterstützerIn und InitiatorIn
§11 Allgemeine Nebenpflichten der NutzerInnen
§12 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
§13 Vertraulichkeit und Datenschutz
§14 Haftung
§15 Vertragsdauer, Kündigung und Löschung eines Accounts
§16 Änderungen unserer Allgemeinen Nutzungsbedingungen
§17 Schlussbestimmungen
§1 Allgemeines

(1) Das Bürgerbüro Stadtentwicklung e. V. betreibt  die Crowdfunding-Plattform www.hannovermachen.de.

(2) hannovermachen.de ermöglicht es auf der einen Seite, natürlichen geschäftsfähigen sowie juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, Unterstützung für die Realisierung von urbanen zivilgesellschaftlichen und gemeinwohlorientierten Projekten zu finden. Andererseits bietet hannovermachen.de seinen Nutzenden die Möglichkeiten, gezielt ein bestimmtes urbanes zivilgesellschaftliches und gemeinwohlorientiertes Projekt zu unterstützen.

(3) Die Nutzung von hannovermachen.de bestimmt sich ausschließlich nach diesen Nutzungsbedingungen der Internetplattform hannovermachen.de, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzenden wird ausdrücklich widersprochen.

§2 Definitionen

Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen werden verstanden:

  1. „Account“: Nutzerkonto des/der Teilnehmenden;
  2. „Fans“: sind Teilnehmende, denen ein oder mehrere Projekte gefallen und dies auf der Plattform „www. hannovermachen.de“ zum Ausdruck bringen;
  3. „Finanzierungsphase“: Zeitraum von 45 Tagen, in dem ein zuvor bestimmter und bekanntgegebener Betrag für die Realisierung des Projektes gesammelt wird;
  4. „Funding“: der konkrete Betrag in Euro, der seitens des/der finanziellen UnterstützerIn einem bestimmten Projekt zugewiesen wurde;
  5. „Projektziel“: der von dem/der ProjektInitiatorIn zur Durchführung des Projekts benötigte und auf den Projektseiten angegebene Förderbeitrag;
  6. „Förderbeitrag“ der Beitrag, den der/die UnterstützerIn dem Projekt zusagt. Der Förderbeitrag kann dabei in Form eines finanziellen Betrages in Euro, als auch durch eine Sachleistung erfolgen.
  7. „geschlossener Bereich“: die Gesamtheit der nur den Teilnehmenden vorbehaltenen Seiten der Plattform hannovermachen.de;
  8. „ProjektinitiatorInnen“: sind TeilnehmerInnen, die ein oder mehrere Projekte einstellen und hierfür UnterstützerInnen gewinnen möchten;
  9. „NutzerInnen“: Als NutzerInnen werden Personen bezeichnet, die die Internetseite unserer Plattform aufrufen;
  10. „Nutzungsvertrag“: das Vertragsverhältnis zwischen TeilnehmerInnen und HannoverMachen;
  11. „offener Bereich“: die Gesamtheit der allen NutzerInnen frei zugänglichen Seiten unserer Plattform;
  12. „Projekt“: das dargestellte Vorhaben des/der InitiatorIn, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen, Kosten und einem konkreten Ziel;
  13. „Projektseite“: die Darstellung des jeweiligen Projekts des/der InitiatorIn auf betreffenden Seiten;
  14. „Teilnehmende“: sind registrierte NutzerInnen der Plattform „www.hannovermachen.de“;
  15. „UnterstützerInnen“: sind TeilnehmerInnen oder NutzerInnen, die einzelne oder mehrere Projekte finanziell, durch ehrenamtliches Engagement, und/oder Sachleistungen unterstützen
  16. „Unterstützungsvertrag“: das Vertragsverhältnis zwischen finanziellem/r UnterstützerIn und ProjektinitiatorIn;
  17. „secupay“: Finanzdienstleister, der treuhänderisch die Zahlungstransaktionen zwischen Unterstützenden und InitiatorInnen abwickelt (secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz).
§3 Unsere Leistungen

(1) HannoverMachen stellt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und im dort beschriebenen Umfang die Nutzung der Plattform hannovermachen.de unentgeltlich bereit.

(2) HannoverMachen stellt den TeilnehmerInnen hierzu einen Account zu der Plattform hannovermachen.de zur Verfügung.

(3) Die Einzelheiten der Leistungen und Verfahrensweisen werden auf den Internetseiten von hannovermachen.de sowie in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben. HannoverMachen ist berechtigt, jederzeit Updates und Erweiterungen in hannovermachen.de durchzuführen und Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

(4) HannoverMachen behält sich vor, das kostenfreie Angebot jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung des Dienstes steht lediglich InitiatorInnen in der Finanzierungsphase des Projekts zu.

(5) HannoverMachen kann Öffentlichkeitsarbeit für die Plattform im Allgemeinen und nach ihrem Belieben für die jeweiligen Projekte im Besonderen betreiben. Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit stehen im freien Ermessen der Redaktion von HannoverMachen.

§4 Registrierung als TeilnehmerIn

(1) Die Nutzung des offenen Bereichs ist für jede/n NutzerIn ohne Registrierung möglich. Die Nutzung des geschlossenen Bereichs der Plattform hannovermachen.de setzt eine bestehende Registrierung voraus.

(2) Die Registrierung ist nur juristischen Personen, rechtsfähigen Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen (mindestens 18 Jahre alt) erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht auf der Plattform hannovermachen.de anmelden.

(3) Um sich zu registrieren, geben NutzerInnen die erforderlichen Daten in das Registrierungsformular im offenen Bereich der Plattform hannovermachen.de ein und stimmen diesen Nutzungsbedingungen zu. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der/die NutzerIn ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Dienste der Plattform hannovermachen.de gegenüber HannoverMachen ab.

(4) Im Registrierungsvorgang geben sich TeilnehmerInnen einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Markenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. TeilnehmerInnen müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. TeilnehmerInnen sind verpflichtet, HannoverMachen umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde. Ein Account ist nicht übertragbar.

(5) Wurden die Daten des/der NutzerIn im Rahmen der Registrierung erfolgreich an HannoverMachen übermittelt, so erhält der/die NutzerIn unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden.

(6) HannoverMachen behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(7) Mit Freischaltung des jeweiligen Accounts durch HannoverMachen kommt der Vertrag über die Nutzung der Plattform hannovermachen.de zustande.

§5 Besondere Pflichten des/der InitiatorIn

(1) HannoverMachen stellt mit der hannovermachen.de eine Plattform zur Verfügung, mittels derer InitiatorInnen finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen (Förderbeitrag) von UnterstützerInnen für ihre Projekte suchen können. Die Informationen über die Projekte auf hannovermachen.de werden ausschließlich von den InitiatorInnen zur Verfügung gestellt. Der/die InitiatorIn ist sich bewusst, dass im Falle der finanziellen Unterstützung durch einen/eine UnterstützerIn mit diesem/dieser ein gesondertes und von HannoverMachen unabhängiges Vertragsverhältnis gemäß § 10 zustande kommt.

(2) Der/die InitiatorIn bestimmt selbständig und eigenständig das Ziel seines/ihres Projektes. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben des Projektes oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Projektes durch HannoverMachen findet nicht statt. HannoverMachen steht daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein.

(3) HannoverMachen kann dem/der InitiatorIn auf Wunsch fachkundige Unterstützung vermitteln. HannoverMachen leistet keine Rechtsberatung. Der/die InitiatorIn ist selbst dafür verantwortlich, sich vor dem Start seines/ihres Projektes über notwendige rechtliche Voraussetzungen zu informieren.

(4) hannovermachen.de bietet InitiatorInnen die technische Möglichkeit, in dem von HannoverMachen zur Verfügung gestellten Rahmen Inhalte zu veröffentlichen. Die auf hannovermachen.de von InitiatorInnen veröffentlichten Inhalte werden von HannoverMachen grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von HannoverMachen dar.

(5) Der/die InitiatorIn ist für die Einhaltung der steuerrechtlichen, sowie der gesetzlichen Hinweispflichten – insbesondere zu Verträgen im Fernabsatz und im elektronischen Rechtsverkehr – selbst verantwortlich.

§6 Einstellen von Projekten / Kosten für die InitiatorInnen

(1) Nach erfolgreicher Registrierung kann ein/e TeilnehmerIn ein Projekt auf hannovermachen.de einstellen und wird so zum/zur InitiatorIn des Projektes. Der/die InitiatorIn stellt hierzu vor der Fundingphase Informationen in den hierfür ausgewiesenen Bereich auf der Projektseite ein, welche das Ziel des Projektes sowie eine Kalkulation in zeitlicher wie auch inhaltlicher Hinsicht detailliert erläutern. Der/die InitiatorIn verpflichtet sich, die Förderbeiträge, die er/sie im Rahmen des Projektes zur Verfügung gestellt bekommt, ausschließlich für den von ihm/ihr angegebenen Zweck zu verwenden.

(2) Tritt das Projekt in die Finanzierungsphase ein, so sind nachträgliche Änderungen der Projektbeschreibung nicht mehr möglich. Der/die InitiatorIn kann den Umfang der Projektbeschreibungen lediglich durch Nachrichten über Neuigkeiten erweitern (Aktualisierung). Das Einstellen von Projekten ist für den/die InitiatorIn kostenfrei.

(3) Eine nachträgliche Änderung der Fundingdaten ist ausnahmsweise zur Konkretisierung oder Richtigstellung der bereits vorhandenen Inhalte nach vorheriger Genehmigung durch HannoverMachen möglich, soweit diese von Gesetzes wegen oder zum Schutze der Rechte Dritter erforderlich ist. Etwaige Mehrkosten, welche HannoverMachen durch oder im Zusammenhang mit Änderungen nach diesem Absatz entstehen, trägt der/die InitiatorIn und können gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden.

(4) Eine Kontrolle der Fundingdaten des/der InitiatorIn durch HannoverMachen findet nicht statt. HannoverMachen behält sich jedoch vor, Fundingdaten vor der Aktivierung des Fundingprozesses oder zu einem späteren Zeitpunkt stichprobenartig zu prüfen und zum Schutz der sonstigen TeilnehmerInnen oder der Rechte Dritter ganz oder in Teilen vorübergehend zu sperren, falls dies auf Grund von Widersprüchen oder Schutzrechtsverletzungen in den Fundingdaten notwendig wird. In diesem Fall wird HannoverMachen den/die InitiatorIn hiervon in Kenntnis setzen, auf etwaige Probleme hinweisen und dem/der ProjektinitiatorIn Gelegenheit zur Konkretisierung oder Richtigstellung von Inhalten nach Absatz 5 geben.

(5) HannoverMachen behält sich vor, das Einstellen von Projekten jederzeit von weiteren zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen.

§7 Ablauf der Unterstützung (Funding)

(1) Der/die UnterstützerIn kann zur Unterstützung ein Projekt auf der Plattform hannovermachen.de auswählen und den von ihm/ihr gewünschten Förderbetrag eingeben. Der Förderbeitrag kann dabei (i) in Form eines finanziellen Betrages in Euro, ober (ii) durch eine Sachleistung erfolgen.

(2) Durch abschließende Bestätigung der Unterstützung verpflichtet sich der/die UnterstützerIn verbindlich gegenüber dem/der InitiatorIn, den ausgewählten Förderbeitrag zu gewähren und dieser Förderbeitrag wird entsprechend dem Projekt zugewiesen.

(3) Eine nachträgliche Änderung der Zuweisung des Förderbeitrages durch den/die UnterstützerIn ist nicht möglich.

(4) Wird das Projektziel bis zum Ende der Finanzierungsphase nicht erreicht oder das Projekt auf Antrag des/der InitiatorIn gelöscht, wird der Förderbeitrag zurückerstattet bzw. zurückgewährt, sofern die Sachleistung zuvor von dem/der UnterstützerIn zur Verfügung gestellt wurde.

(5) Die Finanzierungsphase ist erfolgreich abgeschlossen, wenn bis zu ihrem Ablauf die Höhe von mindestens 100 % des angestrebten Projektziels zugewiesen wurde.

§8 Zahlungsabwicklung

(1) Die Zahlungstransaktionen zwischen UnterstützerInnen und InitiatorInnen werden treuhänderisch über den Finanzdienstleister secupay abgewickelt, hierüber wird mit den InitiatorInnen eine gesonderte Rahmenvereinbarung für Crowdfunding geschlossen. Für die Durchführung der Zahlungen erhält secupay eine Vergütung lt. Preisverzeichnis. Der Rechnungsbetrag wird von der Auszahlung an den/die InitiatorIn abgezogen.

(2) Liegen die Voraussetzungen des § 7, Abs. 5 vor, werden dem/der InitiatorIn im Normalfall innerhalb von 14 Tagen 100% der Vorkasse-Transaktionen und 70% der Lastschrift- und Kreditkartentransaktionen ausgezahlt. Die übrigen 30% der vereinnahmten Gelder werden in der Regel 60 Tage nach erfolgreichem Abschluss des Fundings ausgezahlt. Von der letzten Auszahlung werden die Gebühren von secupay für die treuhänderische Abwicklung der Zahlungsvorgänge einbehalten.

§9 Systemintegrität

(1) HannoverMachen behält sich vor, den Umfang und die Funktionalitäten der Webseite jederzeit zu ändern, einzuschränken oder diese einzustellen. Obwohl HannoverMachen sich bemüht, seinen Service ohne technische Störungen anzubieten, können insbesondere Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung und/oder andere Störungen die Nutzungsmöglichkeiten einschränken und/oder zeitweise unterbrechen. Unter Umständen kann es hierbei zu Datenverlusten kommen. HannoverMachen übernimmt daher keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Services oder das Ausbleiben von technischen Störungen oder Datenverlusten.

§10 Vertragsverhältnis zwischen finanziellen UnterstützerInnen und ProjektinitiatorInnen

(1) Mit Zuweisung des Förderbeitrages durch den/die UnterstützerIn an ein Projekt des/der InitiatorIn, wird ein von HannoverMachen unabhängiges, jedoch verbindliches, Vertragsverhältnis über die Umsetzung zwischen InitiatorIn und UnterstützerIn begründet (Unterstützungsvertrag).

(2) Soweit der/die InitiatorIn auf seiner/ihrer Projektseite keine anderen Vorgaben macht, weil er/sie z. B. eine gemeinnützige Organisation oder ein Unternehmer ist, gibt der/die UnterstützerIn durch den Vollzug seiner/ihrer Förderbeitragzusage auf der Plattform hannovermachen.de eine rechtsgeschäftlich bindende Erklärung an den/die InitiatorIn ab, bei der es sich um eine Schenkungserklärung des/der UnterstützerIn an den/die InitiatorIn handelt. Der/die InitiatorIn erklärt bereits mit Einstellen des Projektes die Annahme der Schenkung.

(3) Vereinbarungen zwischen UnterstützerInnen und InitiatorInnen gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses Paragrafen sind aufschiebend durch das Erreichen des monetären Projektziels bedingt. Mit dem Erreichen der Deadline wird HannoverMachen den Beteiligten die notwendigen Daten zur Durchführung der Vereinbarungen im Sinne der Absätze 1 und 2 zur Verfügung stellen.

(4) Damit das Funding keine Schenkungssteuer auslöst, darf die finanzielle Unterstützung eines einzelnen UnterstützerIn für einen InitiatorIn grundsätzlich nicht mehr als 20.000,00 € betragen. Beiden Parteien ist bekannt, dass der bei Schenkungen geltende Steuerfreibetrag z.Zt. mindestens 20.000,00 € beträgt. In Abständen von 10 Jahren können die Freibeträge der Schenkungsteuer in diesem Rechtsverhältnis wieder erneut in Anspruch genommen werden (vgl. § 14 ErbStG).

(5) Es obliegt allein dem/der UnterstützerIn zu entscheiden, ob er unter Nutzung der HannoverMachen-Webseite in Projekte investiert. Die auf der HannoverMachen-Webseite verfügbaren Informationen stellen keine Beratungsleistung von HannoverMachen dar und ersetzen keine fachkundige Beratung. HannoverMachen empfiehlt daher, sich vor der Investition in ein Projekt gegebenenfalls über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen einer Unterstützung zu informieren.

§11 Allgemeine Nebenpflichten des/der NutzerIn

(1) Alle NutzerInnen von hannovermachen.de treffen zum Zwecke der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen insbesondere zur Kündigung und Schadensersatzansprüchen führen können. Diese Verhaltenspflichten sind im Folgenden aufgeführt.

(2) Der/die NutzerIn hat

  1. bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
  2. bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich in der dafür vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen,
  3. sicherzustellen, dass der Benutzername sowie das dazugehörige Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht wird,
  4. jede Nutzung der Leistungen von HannoverMachen unter dem eigenen Account durch Dritte zu unterbinden,
  5. die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für das Passwort zu unterlassen,
  6. HannoverMachen unverzüglich unter „[email protected]“ mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Accounts vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.

 

(3) Der/die NutzerIn ist insbesondere verpflichtet, die Dienste von HannoverMachen nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:

  1. Der/die NutzerIn stellt sicher, dass durch von ihm/ihr in das Netzwerk/Internet eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte sowie die Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen wird. Der/die NutzerIn wird vor jedem Texteintrag sowie Upload prüfen, ob ihm/ihr die erforderlichen Rechte am Werk (z.B. Text, Fotografie, Bild, Grafik, Video, Musikstück, Sample) zustehen. Mit der Zusendung wird HannoverMachen ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungs- und Verwertungsrecht, inklusive dem Recht zur Unterlizenzierung, eingeräumt. Bei Fotografien und Videos ist die weitere Prüfung erforderlich, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt; ohne diese Einwilligung darf ein Upload nicht erfolgen.
  2. Der/die NutzerIn unterlässt die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, links- oder rechtsextremem oder religiöse Gefühle verletzendem Inhalt.
  3. Der/die NutzerIn ist verpflichtet eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen.
  4. Der/die NutzerIn beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.

 

(4) Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß Absatz 2 und 3 ist HannoverMachen berechtigt, nach seiner Wahl gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren und/oder zu löschen und/oder den/die NutzerIn vorübergehend oder dauernd vom Angebot auszuschließen und/oder ihm/ihr fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn HannoverMachen von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der/die NutzerIn unter Verstoß gegen die in Absatz 3 enthaltenen Pflichten Inhalte bereithält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist.

(5) Der/die NutzerIn hat HannoverMachen den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er/sie diesen nicht zu vertreten hat. Der/die NutzerIn stellt HannoverMachen von allen Nachteilen frei, welche HannoverMachen aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen von dem/von der NutzerIn zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.

§12 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

(1) Der/die NutzerIn wird die Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte sowie das Recht am eigenen Bild Dritter in besonderem Maße beachten.

(2) Für den Fall, dass der/die NutzerIn im Zusammenhang mit den Leistungen von hannovermachen.de Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm/ihr Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte zustehen, ist HannoverMachen für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Zweck der einzelnen Leistungen im Rahmen des Portals entsprechen.

(3) Entsprechend dem Zweck von hannovermachen.de, eine stets wachsende Sammlung von Informationen bereitzustellen, können die Beiträge des/der NutzerIn in Blogs, auf Seiten des öffentlichen Bereichs sowie auf Seiten des geschlossenen Bereichs mit Ausnahme der Projektseiten des/der TeilnehmerIn auch nach Beendigung der Registrierung nicht gelöscht werden. Der/die NutzerIn überträgt an diesen Informationen unwiderruflich alle notwendigen Rechte auch über die Dauer der Registrierung als TeilnehmerIn hinaus.

(4) Die im Internetangebot von hannovermachen.de enthaltenen Daten unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem/der NutzerIn ist es daher nicht gestattet, diese Daten über die vom Rechtsinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.

§13 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die von dem/der NutzerIn zur Verfügung gestellten Daten werden von der Redaktion ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet (siehe auch die Datenschutzerklärung von hannovermachen.de).

§14 Haftung

(1) HannoverMachen leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
  2. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet HannoverMachen gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber VerbraucherInnen haftet HannoverMachen im Falle von grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  3. Verletzt HannoverMachen fahrlässig eine so wesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die NutzerIn daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet HannoverMachen nur in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich HannoverMachen jedoch mit seiner Leistung in Verzug, so haftet HannoverMachen auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
  4. Im Übrigen ist eine Haftung durch HannoverMachen für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

(2) HannoverMachen behält sich den Einwand des Mitverschuldens vor. NutzerInnen haben die Pflicht zur Eigendatensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik.

(3) Soweit die Haftung der Redaktion ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der MitarbeiterInnen, VertreterInnen und ErfüllungsgehilfInnen der Redaktion.

(4) Die vorstehenden Absätze des § 14 (Haftung) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§15 Vertragsdauer, Kündigung und Löschung eines Accounts

(1) Der Vertrag über die Nutzung der Plattform hannovermachen.de wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist beiderseits mit Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündbar.

(2) Befindet sich ein Projekt in einer Finanzierungsphase, so verlängert sich die Monatsfrist für ordentliche Kündigungen des/der InitiatorIn um die Dauer der Finanzierungsphase zuzüglich etwaiger Zeiten, welche für die Abwicklung des Projektes notwendig sind, aber auf welche wir keinen Einfluss haben.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen sind in Schriftform oder per E-Mail zu erklären.

(5) HannoverMachen behält sich das Recht vor, Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Accounts, die seit 12 Monaten inaktiv waren, ohne dass es einer Kündigung nach § 13 Abs. 2 bedarf. Inaktiv meint insofern, dass der/die TeilnehmerIn seinen/ihren Account nicht mehr genutzt hat, um die Plattform hannovermachen.de zu nutzen.

(6) TeilnehmerInnen können ihren Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen. Dies gilt nicht, soweit sie InitiatorInnen sind und sich ihr Projekt in einer Finanzierungsphase befindet. Dies gilt darüber hinaus nicht, solange der/die NutzerIn ein Funding bei einem Projekt hat, das sich in einer Finanzierungsphase befindet.

(7) Auch nach Löschung eines Accounts bleibt HannoverMachen jedoch berechtigt, das eingestellte Projekt und sämtliche Angaben zu diesem Projekt nebst Blogbeiträgen, Postings etc. zum Zwecke des Marketings zu nutzen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend.

§16 Änderungen unserer Allgemeinen Nutzungsbedingungen

(1) HannoverMachen ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu ändern.

(2) In diesem Fall wird HannoverMachen den TeilnehmerInnen die geänderten Bedingungen per E-Mail mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die TeilnehmerInnen ihnen nicht in mindestens Textform widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung bei HannoverMachen eingegangen sein. Übt der/die TeilnehmerIn sein/ihr Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt, kann jedoch von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

(3) In besonders begründeten Ausnahmefällen behält sich HannoverMachen vor, auf Antrag der InitiatorInnen von den aufgeführten Fristen und Verfahren zugunsten der jeweiligen Projekte abzuweichen.

§17 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Hannover, Deutschland.

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